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Organisation und Koordination

Für die fachliche Koordination der involvierten Therapiebereiche innerhalb des ZAP ist die Abteilung Klinische Psychologie der Schweizerischen Epilepsie-Klinik an der Klinik Lengg zuständig.

Koordinationsteam

Dr. phil. Caroline Boin
Bereichsleiterin Zentrum für ambulante Psychosomatik ZAP

Dr. phil. Matthias Schmutz
Leiter Klinische Psychologie

Fachliche Koordination

Unser Ziel ist es, die involvierten Behandlungen inhaltlich sinnvoll abzustimmen. Dies mit möglichst wenig Aufwand und schlanken Kommunikationswegen zwischen den beteiligten Disziplinen.

Gemeinsam mit den PatientInnen werden auf diese Weise Behandlungsziele festgelegt oder etwaige Schwierigkeiten in der Behandlung unter Einbezug der involvierten Disziplinen geklärt.

Organisatorische Belange (Terminvereinbarungen, Abrechnungen) werden von den einzelnen Bereichen eigenständig sichergestellt.

Zuweisungsprozess

In der Regel werden PatientInnen durch ihre behandelnden HausärztInnen zugewiesen. Die Zusammenarbeit mit den ZuweiserInnen ist uns ein grosses Anliegen, damit die medizinische Gesamtbehandlung gut koordiniert bleibt. Nach Eingang der Anmeldung bieten wir die PatientInnen möglichst zeitnah zu einem orientierenden Erstgespräch auf.

Gemeinsam mit den PatientInnen und nach Rücksprache mit den zuweisenden Stellen wird anschließend die weitere Behandlung geplant und festgelegt.

PatientInnen und ZuweisInner können einzelne Bereiche aus dem ZAP-Gesamtangebot auch maßgeschneidert in Anspruch nehmen, falls einzelne Behandlungsbereiche schon anderweitig abgedeckt sind oder nur eine spezifische Behandlung oder Abklärung gewünscht ist. Zuweisungen können in diesen Fällen dann auch direkt an die einzelnen Disziplinen erfolgen.

Kostenübernahme

  • Delegierte Psychotherapie und psychiatrische Gespräche werden von der Grundversicherung gemäß KVG übernommen.
  • Sozialberatung sind für ZAP-PatientInnen dank der Unterstützung der Schweizerischen Epilepsiestiftung und des Bundesamts für Sozialversicherungen kostenlos.
  • Therapeutisches Reiten (mit EMR-Anerkennung) wird von der Grundversicherung nicht übernommen, allenfalls leisten Krankenkassen Beiträge im Rahmen einer Zusatzversicherung. Ansonsten sind die Kosten selbst zu übernehmen (CHF 100.-/60 Min.; CHF 80.-/45 Min.).
  • Physiotherapie, Ergotherapie und Ernährungsberatung benötigen eine ärztliche Verordnung und werden von der Grundversicherung übernommen.
  • Schlafmedizinische Abklärungen werden von der Grundversicherung gemäß KVG übernommen.
  • Neuropsychologische Abklärungen werden nach Vorliegen einer Kostengutsprache durch die Krankenversicherung durchgeführt.
  • Bildgebende Diagnostik wird nach ärztlicher Indikation von der Grundversicherung gemäß KVG übernommen.