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Poliklinik für Erwachsene

In der Poliklinik für Erwachsene erfolgen die ambulanten Untersuchungen und Behandlungen bei erwachsenen Personen mit Fragestellungen im Zusammenhang mit der Krankheit Epilepsie.

Die Sprechstunden werden als Kaderarztambulanzen geführt, d.h. die Patientinnen und Patienten werden mehrheitlich von Oberärztinnen und -ärzten, Leitenden Ärztinnen und Ärzten und dem Chefarzt bzw. der Chefärztin betreut. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in der Poliklinik häufig schwierige epileptologische Fragen bei schon anderweitig voruntersuchten oder vorbehandelten Patientinnen und Patienten zu beantworten sind, also eine spezielle epileptologische Expertise gefordert ist. Auch soll damit eine weitestmögliche personelle Kontinuität in der ärztlichen Betreuung gewährleistet werden. Die gelingende ambulante Betreuung eines Epilepsie-Patienten bzw. einer Epilepsie-Patientin setzt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt bzw. der Ärztin voraus. Unsere Sprechstunden sind deshalb zeitlich grosszügig geplant. Das aus der Konsultation resultierende weitere gemeinsame Vorgehen wird ausführlich besprochen und ggf. nochmals mit dem zuweisenden Arzt bzw. der zuweisenden Ärztin abgestimmt. Neben der neurologisch-epileptologischen Betreuung einschliesslich der apparativen Zusatzdiagnostik (vgl. Diagnostik) stehen in unserer Klinik im ambulanten Bereich verschiedene psychosoziale Abklärungen, Unterstützungen und Behandlungen zur Verfügung.

Häufig auftretende Fragestellungen und Probleme in der Poliklinik für Erwachsene

Zuweisungen zur Poliklinik erfolgen häufig zur Besprechung folgender Punkte bzw. Beantwortung folgender Fragen:

  • Differenzialdiagnose unklarer anfallsartiger Störungen: Sind die vorliegenden Anfälle epileptischer Natur? Wenn nein, welchem Krankheitsbild sind sie stattdessen zuzuordnen?
  • Beurteilung nach einem ersten epileptischen Anfall: Wie gross ist das Risiko weiterer Anfälle? Liegt eine Epilepsie vor? Ist eine Behandlung erforderlich? Welche Konsequenzen ergeben sich für Beruf und Privatleben?
  • Diagnostik und Therapie bei Epilepsie und körperlicher und/oder geistiger Behinderung; einschliesslich genetischer Fragen: Liegt eine die Epilepsie verursachende Grunderkrankung vor? Inwieweit muss eine Behinderung bei der Wahl der Behandlungsverfahren berücksichtigt werden? Sind besondere Verträglichkeitsprobleme der Medikamente zu erwarten?
  • Komplizierte Umstellungen der Antikonvulsiva bei therapieschwierigen Epilepsien: Welche Medikamente könnten noch eingesetzt werden? Welche Nebenwirkungen und/oder Wechselwirkungen sind zu erwarten?
  • Prächirurgische Epilepsiediagnostik bei Pharmakoresistenz: Könnte eine operative Behandlung der Epilepsie erfolgreich sein, wenn die Medikamente keine ausreichende Besserung erbringen?
  • Fragen der Fahreignung und der beruflichen Eignung bei Epilepsie: Ist trotz der Epilepsie das Autofahren erlaubt? Welche Fahrzeuge dürfen geführt werden? Ergeben sich Einschränkungen bezüglich der beruflichen Eignung? Muss sogar eine Umschulung erwogen werden?
  • Sonstige sozialmedizinische Fragen: Freizeit, Sport, Reisen, Impfungen bei Epilepsie: Was ist möglich? Was ist ratsam? Welche Risiken sind zu erwarten?
  • Frauenspezifische Fragen (Schwangerschaft, Geburt, Stillzeit; Empfängnisverhütung) bei Epilepsie (s.u. Spezialsprechstunden)
  • Wie ist eine Epilepsie zu behandeln, wenn zusätzliche Erkrankungen (Stoffwechselerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen, psychische Erkrankungen etc.) die Betreuung komplizieren?


Spezialsprechstunden

Für die Bearbeitung der o.g. spezifischen Fragen stehen jeweils ausgewiesene ärztliche Spezialistinnen und Spezialisten für das jeweilige Problemfeld bereit. Die meisten Gesichtspunkte können im Rahmen der allgemeinen Sprechstunden bearbeitet werden. In Spezialsprechstunden werden besondere, immer wiederkehrende Probleme im Rahmen der Epilepsiebehandlung personell gebündelt behandelt. Wenn Sie auf eigene Veranlassung unsere Sprechstunden aufsuchen, können Sie schon bei der Anmeldung Ihr Problem kurz schildern, damit entschieden wird, ob Sie einer Person unserer Ärzteschaft zugeteilt werden, die sich mit Ihrer Frage schon lange und ausgiebig beschäftigt hat. Im Folgenden sind die derzeit bestehenden Spezialsprechstunden kurz aufgelistet und beschrieben:

Frauenspezifische epileptologische Beratung, insb. epileptologische Schwangerschaftsberatung

Prof. Dr. Martin Kurthen
Leitender Arzt

In dieser Sprechstunde werden Patientinnen bezüglich geschlechtsspezifischer Probleme im Zusammenhang mit Epilepsie beraten, vor allem zu folgenden Fragen:

  • Kann die Epilepsie oder die Medikation Auswirkungen auf den Hormonhaushalt haben (und umgekehrt)?
  • Gibt es andere geschlechtsspezifische Gesichtspunkte bei der Behandlung mit Medikamenten, z.B. die Gefahr der Osteoporose (verminderte Knochendichte) nach langjähriger Behandlung, insbesondere in der Menopause?
  • Was ist bei der Planung einer Schwangerschaft zu beachten? Sollte die Medikation vor einer Schwangerschaft verändert werden? Verändert sich die Epilepsie in der Schwangerschaft? Verändert sich die Wirkung der Medikamente im Zuge der Hormonumstellungen während der Schwangerschaft?
  • Welche Besonderheiten ergeben sich dann in der Schwangerschaft selbst, bei der Geburt und danach? Muss ein Kaiserschnitt erfolgen? Kann das Kind gestillt werden, wenn die Mutter weiter die Epilepsiemedikamente einnimmt?
  • Welche Verhütungsmethode verträgt sich mit welchem Epilepsiemedikament? Sind Wechselwirkungen zwischen der „Pille“ und den Medikamenten zu berücksichtigen?

EURAP - Europäisches Schwangerschaftsregister

Im Falle des Eintretens einer Schwangerschaft pflegen wir unsere Patientinnen zu fragen, ob sie an einer Teilnahme am sog. Europäischen Schwangerschaftsregister (EURAP) interessiert sind. In diese internationale Beobachtungsstudie können alle Frauen eingehen, die zum Zeitpunkt der Empfängnis Antiepileptika einnehmen, unabhängig davon, ob der Behandlungsgrund eine Epilepsie oder eine andere Erkrankung ist. Die Frauen sollten so früh wie möglich (vorzugsweise vor der 16. Schwangerschaftswoche) eingeschlossen werden. Der Sinn eines solchen Registers ergibt sich aus folgenden Sachverhalten:

Die Einnahme von Antiepileptika während der Schwangerschaft geht mit einem leicht erhöhten Missbildungsrisiko für das Kind einher. Dennoch ist es in der Regel ratsam, eine antiepileptische Medikation während der Schwangerschaft fortzuführen, da unkontrollierte Anfälle ebenfalls ein Risiko für das Kind (und für die Mutter!) darstellen. In der grossen Mehrzahl verlaufen Schwangerschaften unter dem Einfluss von Antiepileptika unkompliziert. Für viele unserer Antiepileptika, insbesondere für die neu entwickelten, ist das Missbildungsrisiko allerdings nicht präzise bekannt. Eine Reihe von europäischen Arbeitsgruppen hat deshalb eine Studie entwickelt, in der Schwangerschaften bei Frauen, die zum Zeitpunkt der Empfängnis ein Antiepileptikum einnehmen, verfolgt werden. Zu diesem Zweck ist eine internationale Datenbank eingerichtet worden, an der mittlerweile auch viele aussereuropäische Staaten beteiligt sind. Das Ziel des Registers ist eine Erfassung von Daten über die Missbildungsrisiken, die mit der Einnahme von Antiepileptika während der Schwangerschaft verbunden sind. Dabei sollen die Risiken der verschiedenen Substanzen und Substanzenkombinationen miteinander verglichen werden, um relativ sichere Medikamente bzw. Dosierungen zu identifizieren.

EURAP ist eine Beobachtungsstudie, welche die Behandlung, die der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin verordnet, nicht beeinflusst. Nähere Informationen zum Register sind auf der EURAP-website zu erhalten. Das Ziel des Projektes besteht in der Sammlung von Daten hinsichtlich der Risikofaktoren für kindliche Missbildungen im Zusammenhang mit der mütterlichen Antiepileptikaeinnahme während der Schwangerschaft, sowie der Häufigkeit des Auftretens und der Art kindlicher Missbildungen. Es sind keine zusätzlichen Untersuchungen oder Vorstellungstermine notwendig. Für jedes Schwangerschaftsdrittel wird ein Bericht erstellt. Die Kinder werden dann mittels Befragungen der Mutter bis zum Erreichen des ersten Lebensjahres in ihrer Entwicklung und ihrem Gesundheitszustand verfolgt.

Wenn eine Patientin an der Teilnahme an dieser Beobachtungsstudie interessiert ist, erfolgt im Rahmen der ärztlichen Konsultation eine detaillierte Aufklärung, und es werden ein zusätzliches Informationsblatt und eine Einverständniserklärung mitgegeben. Der Einschluss in die Studie erfolgt dann bei Vorliegen der unterschriebenen Einverständniserklärung.

Die EURAP-Arbeitsgruppe publiziert die wesentlichen Studienergebnisse in unregelmässigen Abständen in renommierten Fachzeitschriften, so dass weltweit Patientinnen mit Epilepsie und Kinderwunsch sowie ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte von den gewonnenen Erkenntnissen profitieren können.

Ergänzende Information für Ärztinnen und Ärzte, die Patientinnen mit Kinderwunsch und Einnahme von Antikonvulsiva behandeln: Der Einschluss in das EURAP und die Durchführung der Beobachtung müssen nicht in der Schweizerischen Epilepsie-Klinik erfolgen! Auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte selbst können die Patientinnen einschliessen und die Studie durchführen. Die dafür benötigten Materialien können in der Schweizerischen Epilepsie-Klinik angefordert werden. Die Erhebungsbögen sind auch auf der website www.eurapinternational.org unter „Downloads“ erhältlich. Die Einverständniserklärung und die für eine Patientin bzw. eine Schwangerschaft ausgefüllten Fragebögen sind an die Schweizerische Epilepsie-Klinik weiterzuleiten, da nur von dort aus (und vom Kantonsspital St. Gallen) die Eingabe der Daten in die zentrale EURAP-Datenbank erfolgen kann. Ansprechpartner für das EURAP, auch gerne informell für weiterführende Informationen, ist in der Schweizerischen Epilepsie-Klinik Herr Prof. Dr. Martin Kurthen (martin.kurthen@kliniklengg.ch).

Präoperative Epilepsiediagnostik

Dr. Kristina König
Oberärztin

PD Dr. med. Lukas Imbach
Medizinischer Direktor

Prof. Dr. Martin Kurthen
Leitender Arzt

Prof. Dr. Hans-Jürgen Huppertz
Leitender Arzt

Bei manchen Patientinnen und Patienten mit sog. fokalen (auf einen bestimmten Teilbereich des Gehirns bezogenen) Epilepsien, die mit Medikamenten nicht zufriedenstellend behandelt werden können, ist eine Operation mit Beseitigung des epilepsieerzeugenden Hirngewebes sinnvoll. Häufig kann durch solche Operationen Anfallsfreiheit erzielt werden. Allerdings setzt der Eingriff die Durchführung aufwendiger stationärer Untersuchungen voraus, die den „Herd“ im Gehirn eingrenzen und zugleich das Risiko von unerwünschten Einbussen durch die Operation abzuschätzen helfen sollen. In dieser Sprechstunde werden Patientinnen und Patienten mit medikamentös schwer behandelbaren Epilepsien über diese Untersuchungen und Eingriffe informiert und ein möglicher stationärer Aufenthalt wird gemeinsam vorbereitet. Sollte eine Operation zur Behandlung der Epilepsie erfolgen, werden die Patientinnen und Patienten in dieser Sprechstunde auch nach der Operation weiter betreut.

Schlaf und Epilepsie

med. pract. Aribert Bauerfeind
Oberarzt

Die Beziehungen zwischen Störungen des Schlafs und der Epilepsie sind vielfältig, werden aber oft zu wenig bedacht. Allgemein bekannt ist, dass ein gestörter Schlaf bei manchen Patientinnen und Patienten das Anfallsrisiko erhöht. Umgekehrt können nächtliche – vielleicht unbemerkte – epileptische Anfälle oder andere kurzzeitige Funktionsstörungen den Schlaf beeinträchtigen und dadurch tagsüber Beschwerden wie Müdigkeit oder Konzentrationsstörungen hervorrufen. Schliesslich können anfallsartige Störungen des Schlafs und epileptische Anfälle im Schlaf einander so sehr ähneln, dass es ungünstigstenfalls zu Verwechslungen und somit Fehldiagnosen kommt. Solche Probleme werden in dieser Sprechstunde behandelt, auch indem bei manchen Patientinnen und Patienten aufwendige ambulante Nachtschlafuntersuchungen mit Videoaufzeichnung, Hirnstrommessung (EEG) und Aufzeichnung anderer Vorgänge wie Herzschlag, Atmung und Muskelaktivität durchgeführt werden (sog. Schlaflabor).

Epilepsie und Psyche

Dr. med. Heike Schwemmer
Leitende Ärztin Psychiatrie

Dr. Matthias Schmutz
Leiter klinische Psychologie

Epilepsien sind überzufällig häufig mit psychischen Erkrankungen vergesellschaftet, vor allem mit depressiven Störungen. Daher wird eine spezielle psychiatrisch-psychologische Sprechstunde zur Diagnostik und Behandlung psychischer Probleme bei Epilepsie angeboten, im Rahmen derer sowohl verschiedene psychotherapeutische Verfahren als auch medikamentöse Behandlungen durchgeführt werden können.

Diagnostische Verfahren

Zur epileptologischen Diagnostik kann neben der klinischen und anamnestischen Aufarbeitung der Krankheitszeichen durch die zuständige Epileptologin bzw. den zuständigen Epileptologen auch auf ein breites Spektrum an ambulant verfügbarer Spezialuntersuchungen zurückgegriffen werden. Diese Untersuchungen sind im Detail unter Diagnostik dargestellt. Es handelt sich um:

  • Diverse Langzeit-EEG-Untersuchungen (mobiles Langzeit-EEG, Kabeltelemetrie, Radiotelemetrie, Nachtschlaf-EEG mit Polysomnographie)
  • EDV-gestützte Bildverarbeitung, insbesondere von MRT-Daten
  • Neuropsychologische Untersuchungen
  • Sozialdienstliche Evaluationen
  • Klinisch-psychologische und psychiatrische Evaluation
  • Labordiagnostik inklusive Serumkonzentrationsbestimmungen sämtlicher gängiger Epilepsiemedikamente

Durch die gezielte Anwendung der genannten Verfahren im Rahmen der ambulanten Sprechstunden gelingt es häufig, die Fragen der ärztlichen Zuweiserinnen und Zuweiser auch ohne eine zusätzliche Hospitalisation der Patientin oder des Patienten zu beantworten, so dass anschliessend die Weiterbehandlung der Patientinnen und Patienten wieder beim Hausarzt bzw. der Hausärztin oder beim zuweisenden Fachpersonal aus der Neurologie erfolgen kann. In enger Zusammenarbeit mit den stationären Abteilungen des Zentrums können aber auch kurzfristig Hospitalisationen geplant werden, wenn die geplanten Spezialuntersuchungen nicht im ambulanten Rahmen durchführbar sind (z.B. Video-EEG-Intensivmonitoring). Eine Übernahme der Behandlung durch unser Zentrum erfolgt hingegen nur auf ausdrücklichen Wunsch der Zuweisenden und/oder der Patientin bzw. des Patienten.

Zuweisungen zur Poliklinik

Erstzuweisungen erfolgen meist durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin oder den behandelnden Neurologen bzw. die behandelnde Neurologin (vgl. Kontakt & Anmeldung). Es sind jedoch auch Selbstzuweisungen durch die Patientinnen und Patienten möglich. Hierzu sollte sich die Patientin bzw. der Patient formlos, aber schriftlich (elektronisch oder konventionell) mit Mitteilung seiner Fragestellung in der Poliklinik anmelden. Wichtig ist, dass noch vor der Terminvereinbarung das gesamte vorliegende epilepsiebezogene Dossier von der Patientin bzw. dem Patienten übersandt wird, insbesondere auch Befunde und Daten evtl. schon durchgeführter bildgebender Untersuchungen des Gehirns (v.a. MRT). Die Terminvereinbarungen erfolgen über die Disposition der Klinik Lengg (vgl. Kontakt & Anmeldung). Für Wiedervorstellungen können Sie in Absprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin aus der Poliklinik den gewünschten nächsten Termin auch direkt nach der Konsultation persönlich im Dispositionsbüro vereinbaren; dies kann Ihnen oder Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin zusätzliche Telefonate ersparen.

Ambulante Notfallkonsultation und notfallmässige stationäre Aufnahme

Die Anmeldung zu Notfallkonsultationen erfolgt über den Tagesarzt bzw. die Tagesärztin, telefonisch erreichbar über den Empfang (044 387 67 67). Dieses Angebot gilt für Personen, bei denen aus medizinischen Gründen eine Diagnostik und/oder Behandlung ohne zeitliche Verzögerung notwendig ist, etwa bei akuter Anfallshäufung oder plötzlichem Auftreten von Nebenwirkungen der Medikamente (z.B. Hautallergien). Die folgenden Punkte sind zu beachten: Es sollte zuvor eine telefonische Anmeldung der Patientin bzw. des Patienten durch den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin oder die Angehörigen erfolgen, damit kurzfristig die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen getroffen werden können. Für Patientinnen und Patienten, die in der Poliklinik bereits bekannt sind, kann bei Notfallkonsultationen nicht garantiert werden, dass die bisher behandelnde Ärztin bzw. der bisher behandelnde Arzt für die Konsultation zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Konsultation durch eine Vertretung aus dem Ärzteteam oder durch den jeweiligen Tagesarzt bzw. die jeweilige Tagesärztin durchgeführt. Da die Konsultation nicht Teil des poliklinischen Terminplanes ist, können Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten nicht ausgeschlossen werden. Dies betrifft auch evtl. notwendige Zusatzuntersuchungen (z.B. EEG). Eine Vorstellung ohne jegliche Voranmeldung kann zu erheblichen Wartezeiten führen. Bei schwerwiegenden medizinischen Problemen ist eine rein ambulante Patientenversorgung oft nicht ausreichend. Die Patientinnen und Patienten werden in diesem Fall in die Klinik für Erwachsene aufgenommen. Wenn eine akute Hospitalisation seitens der Patientin bzw. des Patienten oder der Hausärztin bzw. des Hausarztes gewünscht wird resp. bereits im Vorfeld absehbar ist, sollte dies direkt bei der telefonischen Anmeldung mitgeteilt werden, da in diesem Fall andere organisatorische Abläufe greifen (Umgehung der Poliklinik und direkte Anmeldung in der Klinik für Erwachsene, ggfs. Beantragung einer Kostengutsprache des Kantonsarztes bzw. der Kantonsärztin etc.).