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Diagnostik

Aus der Diagnose einer Epilepsie ergeben sich für die betroffenen Patientinnen und Patienten bedeutsame Konsequenzen für die Behandlung und die Lebensführung. Daher muss bei Verdacht auf das Vorliegen einer Epilepsie eine ausführliche und verbindliche Diagnostik erfolgen, um definitiv zu überprüfen, ob tatsächlich eine Epilepsie vorliegt. Anlass für eine solche Diagnostik ist üblicherweise das Auftreten epilepsieverdächtiger anfallsartiger Störungen oder auch nur eines einzigen mutmasslich epileptischen Anfalls.

Zur Erstdiagnostik bei Verdacht auf Epilepsie gehören obligatorisch:

  • Eine ausführliche und umfassende neurologisch-epileptologische Anamneseerhebung zur Schilderung der bisherigen Anfälle in Hinblick auf die beobachtbaren Verhaltenszeichen im Anfall, der Veränderungen im Erleben während der Anfälle, des zeitlichen Verlaufs der Anfälle, der möglichen auslösenden Faktoren und Situationen, und des allgemeinen individuellen und familiären Krankheitshintergrunds. – In vielen Fällen kann bereits diese Erhebung der Symptome, wenn fachgerecht durchgeführt, die Arbeitsdiagnose einer Epilepsie ausreichend begründen. Es sollte jedoch immer versucht werden, eine solche Arbeitsdiagnose durch weitere Hinweise aus technischen Zusatzuntersuchungen weiter zu belegen. Dies wären:
    • Eine elektroenzephalographische (EEG-) Untersuchung, also eine Messung der elektrischen Hirnaktivität. Bei vielen Epilepsie-Patientinnen und -Patienten lassen sich anhand einer etwa 20-minütigen standardisierten Messung Veränderungen der Hirnströme nachweisen, welche die Verdachtsdiagnose einer Epilepsie wesentlich stützen. Falls dies nicht gelingt, können ausführlichere EEG-Untersuchungen häufig weiter zur Diagnose beitragen (Neurophysiologie).
    • Eine bildgebende Darstellung der Hirnstruktur, heute üblicherweise in Form einer Magnetresonanztomographie (MRT) durchgeführt, also einer Magnetfelduntersuchung, die das Gehirn mit einem räumlichen Auflösungsvermögen von knapp 1 mm darstellen kann. Mit dieser Untersuchung können viele epilepsieauslösende Hirnerkrankungen wie bspw. Fehlbildungen, Entzündungen, Verletzungen, Tumore oder Durchblutungsstörungen nachgewiesen werden. Eine solche Untersuchung ist unerlässlich, um epilepsieunabhängig behandlungswürdige Hirnerkrankungen auszuschliessen, also Krankheiten, die auch ohne das Hervorrufen epileptischer Anfälle behandelt werden müssen (z.B. Hirnentzündungen, wachsende Geschwülste).
    • Je nach individueller Krankengeschichte können weitere diagnostische Verfahren eingesetzt werden: Laboruntersuchungen des Blutes und des Nervenwassers (Liquor cerebrospinalis), sog. funktionell bildgebende Untersuchungen, psychologische und psychiatrische Untersuchungen und auch spezielle Untersuchungen des Schlafs.

    Nur aus einer solchen speziellen Epilepsiediagnostik ergibt sich eine verbindliche Empfehlung zu einer möglichen Therapie (vgl. Therapie).